Impressum vs. Datenschutzerklärung
Impressum und Datenschutzerklärung werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche rechtliche Zwecke und stützen sich auf unterschiedliche Grundlagen.Direkter VergleichMerkmalImpressumDatenschutzerklärungBeantwortet"Wer betreibt diese Website?""Wie werden meine Daten bearbeitet?"Gesetzliche GrundlageArt. 3 Abs. 1 lit.…
Impressum und Datenschutzerklärung werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche rechtliche Zwecke und stützen sich auf unterschiedliche Grundlagen.
Direkter Vergleich
| Merkmal | Impressum | Datenschutzerklärung |
|---|---|---|
| Beantwortet | “Wer betreibt diese Website?” | “Wie werden meine Daten bearbeitet?” |
| Gesetzliche Grundlage | Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG | revDSG |
| Zeigt | Name, Adresse, Kontakt, Rechtsform | Zwecke, Rechtsgrundlagen, Rechte der betroffenen Person |
| Braucht jede Website? | Bei geschäftlichem Auftritt ja | Praktisch immer, sobald Daten anfallen |
Kann ich beides zusammenlegen?
Technisch möglich, aber unübersichtlich. Üblich und empfehlenswert sind zwei getrennte Seiten: eine Impressum-Seite und eine eigene Datenschutzerklärung.
Brauche ich beides auch ohne Kontaktformular?
Ja. Schon durch Server-Logs oder ein Analyse-Tool werden meist Personendaten bearbeitet, was eine Datenschutzerklärung sinnvoll macht, unabhängig vom Impressum.
Praxisbeispiel: eine Website mit nur einer der beiden Seiten
Ein kleiner Online-Shop veröffentlicht bei der Erstellung seiner Website zunächst nur ein Impressum, weil der Betreiber davon ausgeht, dass die Datenschutzerklärung “später” folgen kann. Schon beim Start sammelt die Website aber über ein Analyse-Tool und ein Bestellformular Personendaten. Ohne Datenschutzerklärung fehlt den Kundinnen und Kunden die Information darüber, was mit diesen Daten geschieht, unabhängig davon, dass das Impressum selbst vollständig ist.
Was, wenn eine der beiden Seiten fehlt?
Ein fehlendes Impressum betrifft vor allem die Identifikationspflicht nach UWG, eine fehlende Datenschutzerklärung vor allem die Informationspflicht nach revDSG. Beide Lücken sind unabhängig voneinander zu beheben, eine der beiden Seiten “reicht” nicht als Ersatz für die andere, selbst wenn sie inhaltlich sehr ausführlich ist.
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Häufige Fragen zu impressum vs. datenschutzerklärung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.