Die Rechtsform entscheidet, nicht die Branche
Ob deine Website ein Blog, ein Shop oder ein Vereinsauftritt ist, spielt für die üblichen Angaben kaum eine Rolle. Entscheidend ist deine Rechtsform: Eine GmbH braucht ein Handelsregister und namentlich genannte Geschäftsführung, ein Einzelunternehmen vor allem den echten Namen hinter dem Fantasienamen.
Warum kein deutsches Recht?
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kennt keine dem deutschen §5 TMG vergleichbare, detaillierte gesetzliche Pflichtliste. Massgeblich ist stattdessen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG in Verbindung mit dem Firmenrecht des Obligationenrechts.
Ein Verweis auf die EU-ODR-Plattform gehört nicht in ein Schweizer Impressum. Diese Pflicht gilt ausschliesslich für EU-Mitgliedstaaten.
Beispiele je Rechtsform
Für die fünf häufigsten Schweizer Rechtsformen haben wir eigene Erklärungen erstellt. Sieh dir zum Beispiel das Muster für eine Kollektivgesellschaft, einen Verein oder eine AG an. Auf der Seite Impressum nach Rechtsform findest du die vollständige Übersicht.
Selbst erstellen oder Anwalt beauftragen?
Für die meisten Standardfälle ist eine anwaltliche Prüfung nicht nötig: ein sorgfältiger Generator deckt sie zuverlässig ab. Sie lohnt sich vor allem bei Auslandsbezug oder ungewöhnlichen Gesellschafterstrukturen.
Loslegen
Klicke auf Generator starten und du hast in wenigen Minuten ein Impressum, das zu deiner Rechtsform passt. Unsicher bei einem Begriff? Unsere Wissensdatenbank erklärt ihn verständlich. Im Blog findest du zusätzlich praktische Leitfäden.