Sitz vs. Geschäftsadresse
Der Sitz ist der im Handelsregister eingetragene rechtliche Ort einer Organisation (Art. 56 ZGB, Art. 626 OR). Die Geschäftsadresse ist die Adresse, unter der tatsächlich operativ gearbeitet wird. Beide können,…
Der Sitz ist der im Handelsregister eingetragene rechtliche Ort einer Organisation (Art. 56 ZGB, Art. 626 OR). Die Geschäftsadresse ist die Adresse, unter der tatsächlich operativ gearbeitet wird. Beide können, müssen aber nicht identisch sein.
Wann weichen sie voneinander ab?
| Beispiel | Sitz | Geschäftsadresse |
|---|---|---|
| Firma beim Treuhänder verwaltet | Adresse des Treuhandbüros | Eigenes Büro an anderem Ort |
| Homeoffice-Unternehmen | Privatadresse als Sitz | Identisch mit dem Sitz |
| Filialbetrieb | Hauptsitz laut Handelsregister | Filiale, an der operativ gearbeitet wird |
Welche Adresse gehört ins Impressum?
In der Praxis die Adresse, unter der du für Kundinnen und Kunden tatsächlich erreichbar bist. Siehe dazu auch Zustelladresse Pflicht. Weicht diese vom eingetragenen Sitz ab, ist es sinnvoll, beide Adressen anzugeben oder zumindest klar zu kennzeichnen, welche für die Zustellung gilt.
Warum ist das für das Handelsregister relevant?
Der Sitz bestimmt unter anderem, welches kantonale Handelsregisteramt zuständig ist. Ein Sitzwechsel in einen anderen Kanton löst deshalb eine Änderung des Handelsregistereintrags aus.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu sitz vs. geschäftsadresse
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.