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Zustelladresse Pflicht

Kurz gesagt

Eine Zustelladresse ist eine Adresse, unter der eine Person oder Organisation tatsächlich postalisch erreichbar ist. Für ein Impressum nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG ist eine solche Adresse…

⚖️
Gesetzliche Grundlage Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG
📮
Postfach genügt? Nein
Erforderlich Echte, erreichbare Adresse
Vorlesehilfe:

Eine Zustelladresse ist eine Adresse, unter der eine Person oder Organisation tatsächlich postalisch erreichbar ist. Für ein Impressum nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG ist eine solche Adresse üblicher Standard, ein reines Postfach genügt nicht.

Was gilt als Zustelladresse, was nicht?

Adresstyp Als Zustelladresse geeignet?
Privatadresse (Homeoffice) Ja
Büroadresse Ja
c/o-Adresse bei tatsächlicher Zustellung Ja
Reines Postfach Nein

Was, wenn ich meine Privatadresse nicht öffentlich zeigen will?

Dann kann eine c/o-Adresse bei einem Coworking-Space, Treuhandbüro oder Anwalt genutzt werden, solange dort tatsächlich für dich zugestellt werden kann. Eine reine Briefkastenfirma ohne echte Erreichbarkeit reicht nicht aus.

Gilt das für jede Rechtsform gleich?

Ja, im Kern schon. Bei eingetragenen Rechtsformen wie GmbH oder AG entspricht die Zustelladresse meist dem im Handelsregister eingetragenen Sitz.

⚠️
Achtung. Ein reines Postfach als einzige Adresse im Impressum gilt als unzureichend und kann als fehlende Identifikation gewertet werden.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu zustelladresse pflicht

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Reicht ein Postfach als Zustelladresse?
Nein, ein reines Postfach genügt nicht. Verlangt wird eine Adresse, unter der eine tatsächliche Zustellung möglich ist.
Was, wenn ich von zu Hause aus arbeite?
Dann kann grundsätzlich die private Adresse als Zustelladresse dienen. Wer das vermeiden möchte, kann alternativ auf ein Coworking-Büro oder eine c/o-Adresse ausweichen, solange dort tatsächlich zugestellt werden kann.