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Auftragsbearbeiter nach revDSG

Kurz gesagt

Der Auftragsbearbeiter ist nach Art. 5 lit. k revDSG eine private Person oder ein Bundesorgan, das Personendaten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet, ohne selbst über Zweck und Mittel der Bearbeitung…

Vorlesehilfe:

Der Auftragsbearbeiter ist nach Art. 5 lit. k revDSG eine private Person oder ein Bundesorgan, das Personendaten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet, ohne selbst über Zweck und Mittel der Bearbeitung zu entscheiden. Ein typisches Beispiel ist ein Hosting- oder E-Mail-Anbieter.

Verantwortlicher versus Auftragsbearbeiter

Merkmal Verantwortlicher Auftragsbearbeiter
Entscheidet über Zweck und Mittel Ja Nein, folgt Weisungen
Typisches Beispiel Website-Betreiber selbst Hosting-Anbieter, E-Mail-Marketing-Tool
Trägt die Gesamtverantwortung Ja Nein, unterstützend

Praxisbeispiel: Newsletter-Versand über einen externen Anbieter

Ein Verein nutzt einen externen Anbieter, um seinen monatlichen Newsletter an Mitglieder zu versenden. Der Verein bleibt Verantwortlicher, weil er über Zweck und Inhalt des Newsletters entscheidet. Der Anbieter selbst ist Auftragsbearbeiter, weil er die E-Mail-Adressen nur nach den Weisungen des Vereins verarbeitet und versendet.

Was gehört in einen Auftragsbearbeitungsvertrag?

Typischerweise regelt ein solcher Vertrag, welche Daten bearbeitet werden, zu welchem Zweck, wie lange, und welche Sicherheitsmassnahmen der Auftragsbearbeiter trifft. Viele grössere Anbieter, etwa für Hosting oder E-Mail-Marketing, stellen einen solchen Vertrag standardmässig in ihren Geschäftsbedingungen oder als separates Dokument zur Verfügung.

Was regelt Art. 9 revDSG?

Art. 9 revDSG erlaubt die Übertragung der Bearbeitung an einen Auftragsbearbeiter nur, wenn dieser die Daten so bearbeitet, wie es der Verantwortliche selbst tun dürfte, und keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Eine Weitergabe an einen weiteren Dritten braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung des Verantwortlichen.

Wann bist du selbst Verantwortlicher, wann Auftragsbearbeiter?

Betreibst du deine eigene Website mit eigenem Kontaktformular, bist du in aller Regel Verantwortlicher. Nutzt du dafür einen externen Hosting- oder Formular-Anbieter, ist dieser typischerweise Auftragsbearbeiter, du bleibst aber weiterhin verantwortlich.

Was heisst das praktisch für deine Website?

Prüfe bei jedem externen Dienst, den du einbindest, ob ein Auftragsbearbeitungsvertrag vorliegt oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters enthalten ist. Das gehört zur Sorgfaltspflicht, die Art. 9 revDSG dem Verantwortlichen auferlegt.

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Tipp. Halte in deiner Datenschutzerklärung fest, welche Auftragsbearbeiter du einsetzt, etwa für Hosting oder Newsletter-Versand. Das schafft Transparenz und erfüllt einen Teil der Informationspflicht nach revDSG.
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