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Impressumspflicht auf Social Media

Kurz gesagt

Die Impressumspflicht auf Social Media beschreibt die Frage, ob und wie sich Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG auch auf geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, LinkedIn, TikTok oder Facebook…

Vorlesehilfe:

Die Impressumspflicht auf Social Media beschreibt die Frage, ob und wie sich Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG auch auf geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, LinkedIn, TikTok oder Facebook anwenden lässt, nicht nur auf klassische Websites.

Wann ist ein Profil “geschäftlich”?

Nutzung Impressum sinnvoll?
Rein privates Profil ohne Angebote Meist nicht nötig
Unternehmens- oder Vereinsprofil mit Angeboten Ja
Freiberufliches Profil mit Auftragsanfragen Ja

Wie löst man das technisch?

Weil Bio-Felder meist zu kurz für ein vollständiges Impressum sind, genügt ein klar beschrifteter Link zur vollständigen Impressum-Seite auf der eigenen Website. Mehr dazu im Beitrag Impressum auf Social Media.

Gilt das für jede Plattform gleich?

Ja, das zugrundeliegende Prinzip aus Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG ist plattformunabhängig. Unterschiede gibt es höchstens technisch, etwa wie viel Platz ein Bio-Feld bietet oder ob ein anklickbarer Link überhaupt möglich ist.

Manche Plattformen erlauben pro Profil nur einen einzigen Link. In diesem Fall bietet sich eine kurze Link-Sammelseite an, auf der neben Website, Shop oder Terminbuchung auch ein klar beschrifteter Punkt “Impressum” zur vollständigen Seite führt. Wichtig ist, dass der Link tatsächlich funktioniert und nicht in einer veralteten Version der Website landet.

Unterschied zu einer geschäftlichen Website

Auf einer eigenen Website ist ein Impressum meist im Footer verankert und damit von jeder Unterseite aus erreichbar. Auf Social Media fehlt dieser feste Ort, weshalb die Verantwortung stärker beim Betreiber liegt, den Link aktiv und sichtbar zu platzieren, statt sich auf eine plattformseitige Standardlösung zu verlassen.

Betrifft das auch Vereine auf Social Media?

Ja, sobald ein Vereinsprofil geschäftlich genutzt wird, etwa für den Verkauf von Fanartikeln oder bezahlte Events, gilt dasselbe Prinzip wie bei einem Unternehmen. Ein kurzer Link zur vollständigen Impressum-Seite der Vereinswebsite genügt auch hier.

⚠️
Achtung. Ein Social-Media-Profil ganz ohne jeden Hinweis auf ein Impressum, trotz aktiver geschäftlicher Nutzung, ist die riskanteste Variante.
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