- Auch ein geschäftlich genutztes Social-Media-Profil kann unter Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG fallen.
- Ein Link im Bio-Feld zum vollständigen Impressum auf der eigenen Website reicht meist aus.
- Rein private Profile ohne geschäftlichen Auftritt sind in der Regel nicht betroffen.
Immer mehr Schweizer Unternehmen und Vereine verkaufen, werben oder informieren in erster Linie über Instagram, LinkedIn oder TikTok, nicht mehr nur über die eigene Website. Damit stellt sich eine Frage, die viele erst spät klären: braucht auch ein Social-Media-Profil ein eigenes Impressum?
Gilt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG auch auf Social Media?
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG spricht allgemein vom elektronischen Geschäftsverkehr, nicht nur von klassischen Websites. Bietest du über ein Instagram-Profil oder eine LinkedIn-Unternehmensseite aktiv Waren, Dienstleistungen oder Mitgliedschaften an, bewegst du dich damit im selben rechtlichen Rahmen wie auf deiner Website.
Wie unterscheidet sich das von einer eigenen Website?
Anders als eine Website hat ein Social-Media-Profil keinen Footer und meist nur ein sehr kurzes Bio-Feld. Ein vollständiges Impressum direkt in die Instagram-Bio zu schreiben, ist praktisch unmöglich. In der Praxis reicht deshalb ein klar erkennbarer Link zum vollständigen Impressum auf der eigenen Website, etwa direkt zu /impressum/ oder über eine Link-in-Bio-Seite.
Praxisbeispiel: ein Café als Kollektivgesellschaft auf Instagram
Ein kleines Café, betrieben als Kollektivgesellschaft von zwei Inhaberinnen, bewirbt auf Instagram täglich sein Menü und nimmt dort auch Reservationen für Events entgegen. In der Bio steht ein Link zu einer Übersichtsseite mit den wichtigsten Links, darunter direkt oben “Impressum”. Wer draufklickt, landet auf der vollständigen Impressum-Seite der Café-Website, mit beiden Namen, Adresse und Kontakt. Damit ist die Anforderung erfüllt, ohne dass die Bio selbst überladen wird.
Was gehört in die Bio, was auf die verlinkte Seite?
In der Bio genügt ein kurzer, klar beschrifteter Link, etwa “Impressum” oder “Kontakt & Impressum”. Die vollständigen Angaben, Name oder Firma, Adresse, Kontakt und je nach Rechtsform Handelsregister- und UID-Nummer, gehören auf die verlinkte Seite, idealerweise dieselbe, die du auch für deine Website mit dem Generator erstellt hast.
Was, wenn ich nur ein privates Profil nutze?
Postest du ausschliesslich privat, ohne geschäftliche Angebote, Werbung oder Verkauf, greift die Norm in der Regel nicht. Sobald ein Profil aber auch nur teilweise geschäftlich genutzt wird, etwa für Auftragsanfragen an eine freiberufliche Tätigkeit, ist ein Verweis auf ein vollständiges Impressum die sichere Wahl.
Häufige Fragen
Reicht ein Link zur Startseite statt zum Impressum direkt?
Besser ist ein direkter Link zur Impressum-Seite oder zumindest ein klar beschrifteter Zwischenschritt. Ein Besucher sollte dein Impressum mit möglichst wenigen Klicks finden.
Gilt das auch für TikTok und Facebook?
Ja, das Prinzip gilt plattformunabhängig, sobald ein Profil geschäftlich genutzt wird, unabhängig davon, ob es sich um Instagram, TikTok, Facebook oder LinkedIn handelt.
Muss ich für jede Plattform ein eigenes Impressum schreiben?
Nein, ein einziges, aktuelles Impressum auf deiner Website genügt. Von jeder Plattform aus verlinkst du einfach dorthin.
Was, wenn eine Plattform nur einen einzigen klickbaren Link erlaubt?
Dann bietet sich eine kurze Link-Sammelseite an, auf der neben deiner Website und deinem Shop auch ein klar beschrifteter Punkt “Impressum” zur vollständigen Seite führt.