Verantwortlicher nach revDSG
Der Verantwortliche ist nach Art. 5 lit. j revDSG die Person oder das Unternehmen, die oder das allein oder zusammen mit anderen über Zweck und Mittel der Bearbeitung von Personendaten…
Der Verantwortliche ist nach Art. 5 lit. j revDSG die Person oder das Unternehmen, die oder das allein oder zusammen mit anderen über Zweck und Mittel der Bearbeitung von Personendaten entscheidet.
Wer ist typischerweise Verantwortlicher?
| Situation | Wer ist Verantwortlicher? |
|---|---|
| Eigene Website mit Kontaktformular | Der Website-Betreiber |
| Verein mit Mitgliederdatenbank | Der Verein, vertreten durch den Vorstand |
| Externer Dienstleister, der nur Weisungen ausführt | In der Regel Auftragsbearbeiter, nicht Verantwortlicher |
Muss der Verantwortliche genannt werden?
Ja, in der Datenschutzerklärung sollte klar erkennbar sein, wer als Verantwortlicher auftritt und wie er erreichbar ist. Das ist Teil der Informationspflicht nach revDSG.
Unterschied zum Impressum
Das Impressum identifiziert den Anbieter der Website allgemein nach UWG. Die Nennung des Verantwortlichen ist spezifisch für die Datenbearbeitung nach revDSG. Oft ist es dieselbe Person oder Organisation, rechtlich sind es aber zwei unterschiedliche Funktionen.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu verantwortlicher nach revdsg
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.