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Verantwortlicher nach revDSG

Kurz gesagt

Der Verantwortliche ist nach Art. 5 lit. j revDSG die Person oder das Unternehmen, die oder das allein oder zusammen mit anderen über Zweck und Mittel der Bearbeitung von Personendaten…

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Gesetzliche Grundlage Art. 5 lit. j revDSG
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Wer Person oder Unternehmen, die über Zweck und Mittel entscheidet
Angabepflicht? Ja, in der Datenschutzerklärung
Vorlesehilfe:

Der Verantwortliche ist nach Art. 5 lit. j revDSG die Person oder das Unternehmen, die oder das allein oder zusammen mit anderen über Zweck und Mittel der Bearbeitung von Personendaten entscheidet.

Wer ist typischerweise Verantwortlicher?

Situation Wer ist Verantwortlicher?
Eigene Website mit Kontaktformular Der Website-Betreiber
Verein mit Mitgliederdatenbank Der Verein, vertreten durch den Vorstand
Externer Dienstleister, der nur Weisungen ausführt In der Regel Auftragsbearbeiter, nicht Verantwortlicher

Muss der Verantwortliche genannt werden?

Ja, in der Datenschutzerklärung sollte klar erkennbar sein, wer als Verantwortlicher auftritt und wie er erreichbar ist. Das ist Teil der Informationspflicht nach revDSG.

Unterschied zum Impressum

Das Impressum identifiziert den Anbieter der Website allgemein nach UWG. Die Nennung des Verantwortlichen ist spezifisch für die Datenbearbeitung nach revDSG. Oft ist es dieselbe Person oder Organisation, rechtlich sind es aber zwei unterschiedliche Funktionen.

💡
Tipp. Stimmen Impressum und Datenschutzerklärung bei Name und Adresse nicht überein, wirkt das für Besucher inkonsistent. Halte beide synchron.
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Tipp. Stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen.
Direkt anwenden

Trage das korrekt in dein Impressum ein

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu verantwortlicher nach revdsg

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wer gilt als Verantwortlicher nach revDSG?
Die Person oder das Unternehmen, die oder das über Zweck und Mittel der Datenbearbeitung entscheidet, meist der Website-Betreiber selbst.
Muss der Verantwortliche auf der Website genannt werden?
Ja, in der Datenschutzerklärung sollte klar erkennbar sein, wer als Verantwortlicher auftritt und wie er erreichbar ist.