Datenschutzbeauftragter Schweiz
Ein Datenschutzbeauftragter ist nach Schweizer Recht (Art. 10 revDSG) für die meisten Unternehmen keine Pflicht, sondern eine freiwillige interne oder externe Ansprechperson für Datenschutzfragen.Pflicht oder freiwillig?SituationDatenschutzbeauftragter nötig?Kleines Unternehmen, wenig DatenbearbeitungNein,…
Ein Datenschutzbeauftragter ist nach Schweizer Recht (Art. 10 revDSG) für die meisten Unternehmen keine Pflicht, sondern eine freiwillige interne oder externe Ansprechperson für Datenschutzfragen.
Pflicht oder freiwillig?
| Situation | Datenschutzbeauftragter nötig? |
|---|---|
| Kleines Unternehmen, wenig Datenbearbeitung | Nein, freiwillig |
| Umfangreiche oder sensible Datenbearbeitung | Empfohlen |
| Bundesorgane | Teilweise gesetzlich geregelt |
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Er berät intern zu Datenschutzfragen, ist Anlaufstelle für betroffene Personen und den Verantwortlichen, und unterstützt bei der Einhaltung des revDSG.
Muss ich das im Impressum erwähnen?
Es ist keine übliche Impressum-Pflichtangabe, gehört aber sinnvoll in die Datenschutzerklärung, sofern eine solche Ansprechperson bestimmt wurde.
Interner versus externer Datenschutzbeauftragter
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens selbst, oft aus der IT- oder Rechtsabteilung. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Fachperson oder Kanzlei, die auf Mandatsbasis mehrere Unternehmen berät. Für kleinere Organisationen ist die externe Variante oft günstiger, weil kein permanentes internes Fachwissen aufgebaut werden muss.
Praxisbeispiel: ein Verein mit Mitgliederdatenbank
Ein mittelgrosser Sportverein mit rund 800 Mitgliedern führt eine Datenbank mit Namen, Adressen und Bankverbindungen für den Mitgliederbeitrag. Ein gesetzlich zwingender Datenschutzbeauftragter ist auch hier nicht vorgeschrieben. Trotzdem bestimmt der Vorstand ein Vorstandsmitglied als interne Ansprechperson für Datenschutzfragen, um Anfragen von Mitgliedern zentral und konsistent beantworten zu können, statt sie auf verschiedene Personen zu verteilen.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu datenschutzbeauftragter schweiz
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.