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Mindestkapital GmbH und AG

Kurz gesagt

Das Mindestkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag, den eine Kapitalgesellschaft bei der Gründung mindestens aufbringen muss. Für die GmbH und die AG gelten unterschiedliche Beträge, geregelt in Art. 773 OR…

Vorlesehilfe:

Das Mindestkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag, den eine Kapitalgesellschaft bei der Gründung mindestens aufbringen muss. Für die GmbH und die AG gelten unterschiedliche Beträge, geregelt in Art. 773 OR (GmbH) und Art. 621 OR (AG).

Die Beträge im Vergleich

Merkmal GmbH AG
Bezeichnung Stammkapital Aktienkapital
Mindestbetrag CHF 20’000 CHF 100’000
Einzahlung bei Gründung Vollständig (100 %) Mindestens CHF 50’000 bzw. 20 % je Aktie
Gesetzliche Grundlage Art. 773 OR Art. 621 und 632 OR

Praxisbeispiel: Wahl zwischen GmbH und AG

Ein Startup mit zwei Gründerinnen plant, in den ersten Jahren mit begrenztem Kapital zu arbeiten. Mit CHF 20’000 Stammkapital ist eine GmbH schneller realisierbar als eine AG mit ihren CHF 100’000 Aktienkapital. Erst wenn später zusätzliche Investoren einsteigen und grössere Kapitalrunden geplant sind, wird eine Umwandlung in eine AG häufig sinnvoll.

Was, wenn das Kapital nicht in bar eingebracht wird?

Sowohl bei der GmbH als auch bei der AG kann das Kapital ganz oder teilweise als Sacheinlage eingebracht werden, etwa in Form von Maschinen, Patenten oder eines bereits laufenden Geschäftsbetriebs. Eine solche Sacheinlage muss bei der Gründung besonders sorgfältig bewertet und dokumentiert werden, damit das im Handelsregister eingetragene Kapital korrekt ist.

Warum ist das für das Impressum relevant?

Direkt gehört das Kapital nicht ins Impressum. Indirekt ist es trotzdem relevant: weil sowohl GmbH als auch AG durch das Mindestkapital immer im Handelsregister eingetragen sind, haben beide automatisch eine UID-Nummer, deren Angabe im Impressum üblich ist.

Was, wenn das Kapital später sinkt?

Sinkt das Eigenkapital deutlich unter das ursprüngliche Stamm- oder Aktienkapital, etwa durch Verluste, kann eine Kapitalherabsetzung oder Sanierungsmassnahme nötig werden. Für das Impressum selbst ändert sich dadurch nichts, solange Firma und Rechtsform gleich bleiben.

Unterschied zur Einzelunternehmung

Ein Einzelunternehmen kennt kein gesetzliches Mindestkapital. Genau das ist einer der Hauptgründe, warum viele Gründerinnen und Gründer zunächst als Einzelunternehmen starten und erst später zu einer GmbH wechseln.

💡
Praxis-Tipp. Bei der Wahl zwischen GmbH und AG spielt das Mindestkapital oft eine grössere Rolle als die Frage nach den üblichen Impressum-Angaben, die bei beiden fast identisch sind.
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