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Firmenrecht OR

Kurz gesagt

Das Firmenrecht in Art. 944-950 OR regelt, wie eine Firma (der rechtlich geschützte Name eines Unternehmens) gebildet werden darf und wie sie im Geschäftsverkehr, einschliesslich auf der eigenen Website, geführt…

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Gesetzliche Grundlage Art. 944-950 OR
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Regelt Bildung und Führung der Firma (Firmenname)
Relevanz Impressum Korrekte Firmenbezeichnung im Verkehr
Vorlesehilfe:

Das Firmenrecht in Art. 944-950 OR regelt, wie eine Firma (der rechtlich geschützte Name eines Unternehmens) gebildet werden darf und wie sie im Geschäftsverkehr, einschliesslich auf der eigenen Website, geführt werden muss.

Grundsätze des Firmenrechts

Grundsatz Bedeutung
Firmenwahrheit Die Firma darf nicht täuschen
Firmenausschliesslichkeit Keine Verwechslung mit bestehenden Firmen am selben Ort
Rechtsformzusatz Kapitalgesellschaften müssen ihn führen (z. B. “GmbH”, “AG”)

Warum ist das für das Impressum relevant?

Die im Impressum genannte Firma sollte exakt der im Handelsregister eingetragenen Fassung entsprechen, inklusive Rechtsformzusatz. Eine abweichende oder verkürzte Schreibweise kann für Aussenstehende irreführend wirken.

Gilt das auch ohne Handelsregistereintrag?

Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen hat keine geschützte Firma im engeren Sinne, sollte aber trotzdem konsequent denselben Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden.

⚠️
Achtung. Lässt du den Rechtsformzusatz “GmbH” oder “AG” auf der Website weg, kann das gegen die firmenrechtliche Pflicht zur korrekten Firmenführung verstossen.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu firmenrecht or

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Was regelt das Firmenrecht konkret?
Art. 944-950 OR legen fest, wie eine Firma gebildet werden darf, etwa dass sie nicht täuschen darf und bei Kapitalgesellschaften den Rechtsformzusatz führen muss.
Muss ich die Firma exakt wie im Handelsregister schreiben?
Ja, im Impressum und in der Geschäftskorrespondenz sollte die Firma exakt der im Handelsregister eingetragenen Fassung entsprechen, inklusive Rechtsformzusatz.