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EDÖB

Kurz gesagt

Der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) ist die zentrale Schweizer Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Er überwacht die Einhaltung des revDSG durch private Unternehmen und Bundesorgane und ist Anlaufstelle für Meldungen und…

Vorlesehilfe:

Der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) ist die zentrale Schweizer Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Er überwacht die Einhaltung des revDSG durch private Unternehmen und Bundesorgane und ist Anlaufstelle für Meldungen und Beschwerden.

Was macht der EDÖB konkret?

Aufgabe Beispiel
Aufsicht Prüft, ob Unternehmen das revDSG einhalten
Beratung Gibt Empfehlungen zu Datenschutzfragen ab
Meldestelle Nimmt Meldungen zu Datensicherheitsverletzungen entgegen
Untersuchungen Kann bei begründetem Verdacht Verfahren eröffnen

Wann kommst du als Website-Betreiber mit dem EDÖB in Kontakt?

Am häufigsten über die Meldepflicht bei Datensicherheitsverletzungen: erleidet dein Unternehmen einen Datenabfluss mit hohem Risiko für Betroffene, meldest du dies dem EDÖB. Auch bei Beschwerden von Kundinnen oder Mitgliedern über den Umgang mit ihren Daten kann der EDÖB eingeschaltet werden.

Praxisbeispiel: eine Anfrage des EDÖB nach einer Kundenbeschwerde

Ein Kunde beschwert sich beim EDÖB, weil ein Online-Shop trotz Widerspruchs weiterhin Werbe-E-Mails verschickt. Der EDÖB fordert daraufhin beim Shop-Betreiber eine schriftliche Stellungnahme an. Reagiert der Betreiber transparent und behebt das Problem umgehend, bleibt es in der Regel bei dieser Klärung, ohne dass ein förmliches Verfahren eröffnet wird.

EDÖB versus nationale Datenschutzbehörden in der EU

Anders als in der EU, wo jedes Mitgliedsland eine eigene Datenschutzbehörde hat, gibt es in der Schweiz mit dem EDÖB nur eine einzige zentrale Aufsichtsbehörde für das ganze Land. Das vereinfacht die Zuständigkeit, bedeutet aber auch, dass es keine kantonalen Ausweichmöglichkeiten gibt.

Hat der EDÖB Bussgeldkompetenz?

Der EDÖB selbst verhängt keine Bussgelder. Bussen nach revDSG werden von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen, meist gestützt auf eine Anzeige oder eine Untersuchung, die der EDÖB angestossen hat. Anders als bei der DSGVO richten sich Bussen nach revDSG zudem direkt gegen die verantwortliche natürliche Person, nicht primär gegen das Unternehmen als solches.

Wie erreichst du den EDÖB?

Für Website-Betreiber ist vor allem die Online-Meldestelle für Datensicherheitsverletzungen relevant, erreichbar über die offizielle Website des EDÖB. Für allgemeine Fragen zum revDSG bietet der EDÖB zusätzlich Merkblätter und Erläuterungen an, die sich auch ohne juristische Vorkenntnisse gut nachvollziehen lassen.

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Tipp. Der EDÖB bietet auf seiner Website ein Online-Formular für Meldungen zu Datensicherheitsverletzungen an. Halte im Ernstfall die wichtigsten Fakten griffbereit: Art der Verletzung, betroffene Daten, bereits getroffene Massnahmen.
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