Firmenrecht OR
Das Firmenrecht in Art. 944-950 OR regelt, wie eine Firma (der rechtlich geschützte Name eines Unternehmens) gebildet werden darf und wie sie im Geschäftsverkehr, einschliesslich auf der eigenen Website, geführt…
Das Firmenrecht in Art. 944-950 OR regelt, wie eine Firma (der rechtlich geschützte Name eines Unternehmens) gebildet werden darf und wie sie im Geschäftsverkehr, einschliesslich auf der eigenen Website, geführt werden muss.
Grundsätze des Firmenrechts
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Firmenwahrheit | Die Firma darf nicht täuschen |
| Firmenausschliesslichkeit | Keine Verwechslung mit bestehenden Firmen am selben Ort |
| Rechtsformzusatz | Kapitalgesellschaften müssen ihn führen (z. B. “GmbH”, “AG”) |
Warum ist das für das Impressum relevant?
Die im Impressum genannte Firma sollte exakt der im Handelsregister eingetragenen Fassung entsprechen, inklusive Rechtsformzusatz. Eine abweichende oder verkürzte Schreibweise kann für Aussenstehende irreführend wirken.
Gilt das auch ohne Handelsregistereintrag?
Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen hat keine geschützte Firma im engeren Sinne, sollte aber trotzdem konsequent denselben Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu firmenrecht or
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