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Impressum für ein Einzelunternehmen Angaben & Muster

Für Einzelunternehmen zeigt dieses Muster die Kernangaben: echter Vor- und Nachname, Sitz oder Geschäftsadresse und der richtige Umgang mit einer freiwilligen Handelsregistereintragung.

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Ein Impressum für ein Einzelunternehmen ist formal die einfachste Übung, doch gerade hier passieren die häufigsten Fehler. Wer als Einzelunternehmen eine Website betreibt, egal ob Blog, Shop oder Portfolio, gibt sich zuerst als natürliche Person zu erkennen.

Eigenes Impressum erstellen: stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen, basierend auf dem Muster unten.

Was ist üblicherweise erforderlich?

  • Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers, nicht nur ein Fantasiename oder eine Marke
  • Eine Zustelladresse, kein Postfach
  • Eine funktionierende E-Mail-Adresse für unmittelbaren Kontakt
  • Eine Handelsregisternummer, falls eingetragen (ab CHF 100’000 Jahresumsatz Pflicht)

Der häufigste Fehler

Ein Fantasiename wie “Muster Webdesign” oder “Kreativstudio” ersetzt niemals den echten Namen der verantwortlichen Person. Beides gehört ins Impressum: der Fantasiename als ergänzende Angabe, der echte Vor- und Nachname als Kernangabe. Ebenso häufig: eine Postfachadresse statt einer echten Zustelladresse.

Handelsregister: Pflicht oder freiwillig?

Ein Einzelunternehmen wird erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken eintragungspflichtig. Darunter ist die Eintragung freiwillig. Bist du eingetragen, gehören Handelsregisternummer und UID-Nummer ins Impressum.

💡
Praxis-Tipp. Trage im Generator deinen echten Namen zuerst ein und ergänze den Fantasienamen danach. So entsteht automatisch die richtige Reihenfolge im fertigen Text.

Beispiel-Impressum

Name Anna Muster
Firma (Zusatz) Muster Webdesign
Adresse Bahnhofstrasse 12, 8001 Zürich
E-Mail info@muster-webdesign.ch
Handelsregister Nicht eingetragen (Jahresumsatz unter CHF 100’000)

Dieses Beispiel zeigt ein typisches, nicht eingetragenes Einzelunternehmen: der echte Name steht an erster Stelle, der Fantasiename “Muster Webdesign” ergänzt ihn. Ohne Handelsregistereintrag bleiben Handelsregisternummer und UID-Nummer leer, das ist bei dieser Konstellation normal.

Muster-Impressum für eine für ein einzelunternehmen

Dies ist ein Muster zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Passe die Angaben an deine tatsächliche Situation an und lasse dein Impressum im Zweifel juristisch prüfen.

Anbieterin/Anbieter (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG)

Inhaberin/Inhaber: Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Unternehmen führt

Handelsname (falls abweichend): z. B. "Muster Webdesign"

Sitz / Geschäftsadresse: Zustelladresse, kein Postfach

Handelsregister: Nur falls eingetragen (ab CHF 100'000 Jahresumsatz)

Kontakt

Telefon: 0XX XXX XX XX
E-Mail: kontakt@meinunternehmen.ch

Datenschutz

Angaben zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung dieser Website, gestützt auf das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Werden auch Personen mit Wohnsitz in der EU bedient, kann ergänzend die DSGVO gelten.

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Urheberrecht

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur für ein einzelunternehmen

Die Fragen, die uns zu dieser Rechtsform am häufigsten gestellt werden.

Reicht mein Fantasiename als Firma im Impressum?
Nein. Ein Fantasiename oder eine Marke allein reicht nicht aus. Nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG muss zusätzlich dein echter Vor- und Nachname als verantwortliche natürliche Person angegeben werden. Der Fantasiename darf ergänzend genannt werden, ersetzt aber nie deinen Namen.
Muss ich mein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Nur wenn dein Jahresumsatz 100'000 Franken übersteigt. Darunter ist die Eintragung freiwillig. Bist du eingetragen, gehört die Handelsregisternummer ins Impressum.
Brauche ich eine UID-Nummer?
Nur wenn du im Handelsregister eingetragen bist oder mehrwertsteuerpflichtig wirst. Ist beides nicht der Fall, lässt du die UID-Nummer im Impressum einfach weg.
Über dieses Muster

Ein sorgfältiges Impressum für eine für ein einzelunternehmen

Was gehört üblicherweise hinein?

  • Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers
  • Sitz beziehungsweise Geschäftsadresse
  • E-Mail-Adresse
  • Handelsregisternummer nur falls eingetragen

Was unterscheidet dieses Muster von einem allgemeinen Beispiel?

Ein Einzelunternehmen ist erst ab 100'000 Franken Jahresumsatz handelsregisterpflichtig. Der häufigste Fehler ist deshalb nicht eine fehlende Nummer, sondern ein Fantasiename ohne den echten Namen der verantwortlichen Person dahinter.

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