Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist die Grundform des Schweizer Gesellschaftsrechts nach Art. 530 ff. OR: der vertragliche Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zu einem gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln oder…
Die einfache Gesellschaft ist die Grundform des Schweizer Gesellschaftsrechts nach Art. 530 ff. OR: der vertragliche Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zu einem gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln oder Kräften. Sie ist formfrei und braucht keinen Handelsregistereintrag.
Wie unterscheidet sie sich von der Kollektivgesellschaft?
| Merkmal | Einfache Gesellschaft | Kollektivgesellschaft |
|---|---|---|
| Handelsregister | Nicht eintragungspflichtig | Immer eintragungspflichtig |
| Kaufmännisches Gewerbe | Nein, oder nur gelegentlich | Ja, dauerhaft |
| Rechtspersönlichkeit | Keine | Keine |
| Typisches Beispiel | Zwei Freelancer für ein gemeinsames Projekt | Dauerhaft geführtes Handelsgeschäft |
Wann entsteht eine einfache Gesellschaft?
Sie entsteht bereits formlos, sobald sich zwei oder mehr Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammenschliessen, etwa für ein befristetes Projekt, eine gemeinsame Veranstaltung oder eine Arbeitsgemeinschaft. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend, aber aus Beweisgründen empfehlenswert.
Beispiel aus der Praxis
Zwei selbstständige Fotografen tun sich für eine gemeinsame Ausstellung zusammen: sie mieten gemeinsam einen Raum, teilen die Kosten und den Erlös aus dem Ticketverkauf. Damit ist bereits eine einfache Gesellschaft entstanden, ohne dass die beiden je einen Vertrag unterschrieben oder sich ins Handelsregister eingetragen haben.
Haftung im Detail
Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter haftet solidarisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der einfachen Gesellschaft, auch mit dem eigenen Privatvermögen. Das unterscheidet sie deutlich von einer GmbH oder AG, bei denen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Was bedeutet das fürs Impressum?
Weil eine einfache Gesellschaft keine eigene juristische Person und keinen Handelsregistereintrag hat, sollten alle beteiligten Personen einzeln mit vollem Namen im Impressum stehen, ähnlich wie bei der Kollektivgesellschaft, nur ohne Registernummer und UID-Nummer.
Wann wird daraus eine Kollektivgesellschaft?
Sobald der Zusammenschluss ein kaufmännisches Gewerbe dauerhaft betreibt, wird aus der einfachen Gesellschaft in der Regel eine eintragungspflichtige Kollektivgesellschaft. Die einfache Gesellschaft ist damit gewissermassen die Vorstufe dazu, und manche später eingetragene Kollektivgesellschaft beginnt praktisch als solche formfreie Zusammenarbeit, bevor der Umfang der Tätigkeit eine förmliche Eintragung nötig macht.
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