Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist eine Schweizer Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um unter gemeinsamer Firma ein Gewerbe zu betreiben. Grundlage sind Art. 552-593 OR.KernmerkmaleMerkmalKollektivgesellschaftMindestzahl GesellschafterZwei natürliche PersonenHaftungSolidarisch,…
Die Kollektivgesellschaft ist eine Schweizer Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um unter gemeinsamer Firma ein Gewerbe zu betreiben. Grundlage sind Art. 552-593 OR.
Kernmerkmale
| Merkmal | Kollektivgesellschaft |
|---|---|
| Mindestzahl Gesellschafter | Zwei natürliche Personen |
| Haftung | Solidarisch, unbeschränkt, auch privat |
| Handelsregister | Immer eintragungspflichtig |
| Eigene Rechtspersönlichkeit? | Nein |
Was bedeutet das fürs Impressum?
Weil eine Kollektivgesellschaft keine eigene juristische Person ist, sollten alle Gesellschafter mit vollem Namen genannt werden, nicht nur der Name der Firma. Details dazu findest du auf der Seite Impressum für eine Kollektivgesellschaft.
Unterschied zur einfachen Gesellschaft
Anders als die einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. OR muss eine Kollektivgesellschaft, die ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, immer im Handelsregister eingetragen werden und erhält dadurch eine UID-Nummer.
Praxisbeispiel: zwei Handwerker gründen eine Kollektivgesellschaft
Zwei selbstständige Schreiner schliessen sich zusammen, um gemeinsam eine Werkstatt zu führen und grössere Aufträge anzunehmen, die einer allein nicht stemmen könnte. Sie gründen eine Kollektivgesellschaft unter der Firma “Muster & Meier Schreinerei”. Im Impressum stehen beide Namen einzeln, “Peter Muster und Thomas Meier”, zusätzlich zur Firma, weil beide solidarisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Betriebs haften, auch mit ihrem Privatvermögen.
Was, wenn ein Gesellschafter austritt?
Scheidet einer der Gesellschafter aus, muss dies im Handelsregister nachgeführt werden, und das Impressum sollte im gleichen Zug angepasst werden. Bleibt am Ende nur noch eine Person übrig, wandelt sich die Kollektivgesellschaft in der Regel automatisch in ein Einzelunternehmen um, mit entsprechend veränderten Impressum-Angaben.
Trage das korrekt in dein Impressum ein
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Häufige Fragen zu kollektivgesellschaft
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.