Einzelunternehmen Pflichtangaben
Ein Einzelunternehmen hat die einfachsten, aber trotzdem klar umrissenen üblichen Angaben für ein Impressum. Kernstück ist immer die Identität der natürlichen Person hinter dem Unternehmen.Die Kernangaben im ÜberblickAngabeImmer nötig?Vor- und…
Ein Einzelunternehmen hat die einfachsten, aber trotzdem klar umrissenen üblichen Angaben für ein Impressum. Kernstück ist immer die Identität der natürlichen Person hinter dem Unternehmen.
Die Kernangaben im Überblick
| Angabe | Immer nötig? |
|---|---|
| Vor- und Nachname der Inhaberin/des Inhabers | Ja |
| Zustelladresse | Ja |
| E-Mail-Adresse | Ja |
| Handelsregisternummer | Nur ab CHF 100’000 Umsatz |
| UID-Nummer | Nur bei Handelsregistereintrag |
Warum wird der echte Name so oft vergessen?
Viele Einzelunternehmen treten unter einem Fantasienamen auf, etwa “Muster Design” oder “Alpin Coaching”. Ein solcher Name darf zusätzlich stehen, ersetzt aber nie den echten Vor- und Nachnamen der verantwortlichen Person, wie es Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG in der Praxis verlangt.
Ab wann wird die Eintragung Pflicht?
Sobald der Jahresumsatz 100’000 Franken übersteigt, wird die Eintragung ins Handelsregister Pflicht. Details dazu und zum weiteren Ablauf findest du im Beitrag Impressum für ein Einzelunternehmen.
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Häufige Fragen zu einzelunternehmen pflichtangaben
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.