UWG-Klage und Rechtsfolgen
Ein Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG gilt als unlauterer Wettbewerb. Welche Rechtsfolgen das konkret haben kann und wer überhaupt klageberechtigt ist, erklärt dieser Begriff.Wer ist klageberechtigt?Klageberechtigt?BeispielJaDirekte…
Ein Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG gilt als unlauterer Wettbewerb. Welche Rechtsfolgen das konkret haben kann und wer überhaupt klageberechtigt ist, erklärt dieser Begriff.
Wer ist klageberechtigt?
| Klageberechtigt? | Beispiel |
|---|---|
| Ja | Direkte Konkurrentinnen und Konkurrenten |
| Ja | Berufs-, Wirtschafts- und Konsumentenschutzverbände |
| Ja | Der Bund, in bestimmten Fällen |
| Eingeschränkt | Einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher, meist über einen Verband |
Praxisbeispiel: eine Unterlassungsklage im Detail
Reagiert ein Website-Betreiber nach einer Abmahnung nicht, kann der klageberechtigte Verband oder Konkurrent beim zuständigen Zivilgericht eine Unterlassungsklage einreichen. Das Gericht prüft, ob tatsächlich ein Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG vorliegt, und kann den Betreiber verpflichten, das Impressum innerhalb einer bestimmten Frist zu vervollständigen, unter Androhung einer Ordnungsbusse bei Nichtbefolgung.
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
Ein Zivilverfahren wegen eines unvollständigen Impressums dauert in der Praxis oft mehrere Monate, deutlich länger als die wenigen Wochen einer formlosen Abmahnung. Genau deshalb lohnt es sich für beide Seiten, den Streit möglichst bereits auf Stufe Abmahnung beizulegen.
Welche Ansprüche sind möglich?
Am häufigsten ist die Unterlassungsklage: das Gericht untersagt die Fortführung des unlauteren Verhaltens, hier also des unvollständigen Impressums. Daneben sind grundsätzlich auch Beseitigungs- und Schadenersatzklagen möglich, in der Praxis bei einem fehlenden Impressum aber seltener, weil ein konkreter finanzieller Schaden schwer nachzuweisen ist.
Wie läuft ein typischer Fall ab?
In der Praxis beginnt es fast immer mit einer formlosen Abmahnung statt direkt mit einer Klage. Ein konkretes, anonymisiertes Beispiel dafür findest du im Beitrag eine UWG-Beschwerde wegen fehlendem Impressum.
Gibt es behördliche Bussgelder wie in Deutschland?
Nein. Anders als bei manchen deutschen Vorschriften gibt es für Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG keine feste behördliche Bussgeldliste. Die Durchsetzung erfolgt zivilrechtlich, über Klagen von Konkurrenz oder Verbänden, nicht über eine Behörde von Amtes wegen.
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