Bei einer Kollektivgesellschaft reicht der Name der Firma allein nicht aus. Eine Kollektivgesellschaft ist keine eigene juristische Person, deshalb sollten alle Gesellschafter einzeln genannt werden, zusammen mit dem obligatorischen Handelsregistereintrag.
Eigenes Impressum erstellen: stelle mit dem kostenlosen Generator in wenigen Minuten dein eigenes Impressum zusammen, basierend auf dem Muster unten.
Was ist üblicherweise erforderlich?
- Der Name der Firma (z. B. “Muster & Partner Kollektivgesellschaft”)
- Vor- und Nachname jedes einzelnen Gesellschafters
- Der Sitz der Gesellschaft laut Handelsregister
- Die Handelsregisternummer und UID-Nummer
Der häufigste Fehler
Nur der Name der Kollektivgesellschaft wird genannt, ohne die einzelnen Gesellschafter aufzuführen. Das ist unvollständig: jeder Gesellschafter haftet solidarisch und persönlich, deshalb sollten auch alle namentlich im Impressum stehen.
Warum ist der Handelsregistereintrag hier immer Pflicht?
Anders als beim Einzelunternehmen ist eine Kollektivgesellschaft unabhängig vom Umsatz immer handelsregisterpflichtig. Registernummer und UID-Nummer gehören deshalb bei dieser Rechtsform standardmässig ins Impressum.
Beispiel-Impressum
| Firma | Muster & Partner Kollektivgesellschaft |
|---|---|
| Gesellschafter | Urs Muster, Beat Partner |
| Sitz | Marktgasse 5, 3011 Bern |
| kontakt@muster-partner.ch | |
| Handelsregister | CH-035.1.234.567-8 |
| UID-Nummer | CHE-123.456.789 |
Beide Gesellschafter stehen einzeln mit vollem Namen im Impressum, zusätzlich zur Firma. Handelsregisternummer und UID-Nummer sind angegeben, weil eine Kollektivgesellschaft immer eintragungspflichtig ist.