Ein Impressum für ein Einzelunternehmen ist formal die einfachste Übung, doch gerade hier passieren die häufigsten Fehler. Wer als Einzelunternehmen eine Website betreibt, egal ob Blog, Shop oder Portfolio, gibt sich zuerst als natürliche Person zu erkennen.
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Was ist üblicherweise erforderlich?
- Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers, nicht nur ein Fantasiename oder eine Marke
- Eine Zustelladresse, kein Postfach
- Eine funktionierende E-Mail-Adresse für unmittelbaren Kontakt
- Eine Handelsregisternummer, falls eingetragen (ab CHF 100’000 Jahresumsatz Pflicht)
Der häufigste Fehler
Ein Fantasiename wie “Muster Webdesign” oder “Kreativstudio” ersetzt niemals den echten Namen der verantwortlichen Person. Beides gehört ins Impressum: der Fantasiename als ergänzende Angabe, der echte Vor- und Nachname als Kernangabe. Ebenso häufig: eine Postfachadresse statt einer echten Zustelladresse.
Handelsregister: Pflicht oder freiwillig?
Ein Einzelunternehmen wird erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken eintragungspflichtig. Darunter ist die Eintragung freiwillig. Bist du eingetragen, gehören Handelsregisternummer und UID-Nummer ins Impressum.
Beispiel-Impressum
| Name | Anna Muster |
|---|---|
| Firma (Zusatz) | Muster Webdesign |
| Adresse | Bahnhofstrasse 12, 8001 Zürich |
| info@muster-webdesign.ch | |
| Handelsregister | Nicht eingetragen (Jahresumsatz unter CHF 100’000) |
Dieses Beispiel zeigt ein typisches, nicht eingetragenes Einzelunternehmen: der echte Name steht an erster Stelle, der Fantasiename “Muster Webdesign” ergänzt ihn. Ohne Handelsregistereintrag bleiben Handelsregisternummer und UID-Nummer leer, das ist bei dieser Konstellation normal.