Nach Art. 60 ff. ZGB Kostenloses Muster

Impressum für einen Verein Angaben & Muster

Für einen Verein regelt dieses Muster die namentliche Nennung des vertretungsberechtigten Vorstands und den Umgang mit einer allfälligen Handelsregistereintragung.

Direkt herunterladbar
PDF, Word und HTML
Kein Konto nötig

Ein Verein sollte sich genauso klar identifizieren wie ein Unternehmen, sobald seine Website im geschäftlichen Verkehr auftritt. Das wird bei gemeinnützigen Vereinen häufig übersehen, weil sie sich nicht als “geschäftlich” verstehen.

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Was ist üblicherweise erforderlich?

  • Der vollständige Vereinsname laut Statuten
  • Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, namentlich mit Vor- und Nachname
  • Der Sitz des Vereins
  • Die Handelsregisternummer, falls eingetragen (bei kaufmännischem Betrieb)

Der häufigste Fehler

“Der Vorstand” wird als Sammelbegriff genannt, ohne die konkreten Namen der vertretungsberechtigten Personen. Für ein klares Impressum sollten die tatsächlich vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder namentlich erscheinen.

Müssen auch gemeinnützige Vereine ein Impressum haben?

Sobald eine Vereinswebsite im geschäftlichen Verkehr auftritt, etwa mit Spendenaufrufen, einem Shop oder bezahlten Mitgliedschaften, gilt die Identifikationspflicht nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Der gemeinnützige Status ändert daran nichts.

💡
Tipp. Wechselt der Vorstand nach einer Mitgliederversammlung, aktualisiere das Impressum zeitnah. Ein Impressum mit einem nicht mehr amtierenden Vorstand ist fehlerhaft.

Beispiel-Impressum

Vereinsname Sportclub Musterberg
Vorstand Lea Vorstand (Präsidium), Tom Kasse (Kassenwart)
Sitz Dorfstrasse 3, 3800 Interlaken
E-Mail vorstand@sc-musterberg.ch
Handelsregister Nicht eingetragen (kein kaufmännischer Betrieb)

Der Verein ist nicht im Handelsregister eingetragen, deshalb fehlt eine UID-Nummer. Trotzdem stehen die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder namentlich im Impressum, nicht nur als Sammelbegriff “der Vorstand”.

Muster-Impressum für eine für einen verein

Dies ist ein Muster zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Passe die Angaben an deine tatsächliche Situation an und lasse dein Impressum im Zweifel juristisch prüfen.

Anbieterin/Anbieter (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG)

Verein: Musterverein

Vertreten durch den Vorstand: Vor- und Nachname der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder

Sitz: Sitz des Vereins laut Statuten

Handelsregister: Nur falls eingetragen (bei kaufmännischem Betrieb)

Kontakt

Telefon: 0XX XXX XX XX
E-Mail: kontakt@musterverein.ch

Datenschutz

Angaben zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung dieser Website, gestützt auf das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Werden auch Personen mit Wohnsitz in der EU bedient, kann ergänzend die DSGVO gelten.

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Urheberrecht

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur für einen verein

Die Fragen, die uns zu dieser Rechtsform am häufigsten gestellt werden.

Braucht jeder Verein ein Impressum?
Sobald die Vereinswebsite im geschäftlichen Verkehr auftritt, etwa mit Spendenaufrufen, einem Shop oder bezahlten Mitgliedschaften, gilt die Identifikationspflicht nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Rein private Auftritte ohne wirtschaftlichen Bezug sind seltener betroffen, in der Praxis empfiehlt sich ein Impressum trotzdem.
Muss ein Verein im Handelsregister eingetragen sein?
Nur Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind eintragungspflichtig. Die meisten kleinen Vereine sind es nicht, können sich aber freiwillig eintragen lassen.
Wer vertritt einen Verein nach aussen?
Der Vorstand, so wie es die Statuten regeln. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sollten im Impressum mit vollem Namen erscheinen, nicht nur als Sammelbegriff "Vorstand".
Über dieses Muster

Ein sorgfältiges Impressum für eine für einen verein

Was gehört üblicherweise hinein?

  • Vollständiger Vereinsname
  • Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder
  • Sitz des Vereins
  • Handelsregisternummer nur falls eingetragen

Was unterscheidet dieses Muster von einem allgemeinen Beispiel?

Ein Verein ist nur bei kaufmännischer Geschäftsführung handelsregisterpflichtig. Die meisten Vereine sind es nicht, brauchen aber trotzdem einen klar erkennbaren, namentlich genannten Vorstand im Impressum.

Bereit für dein eigenes Impressum?

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