Mehrwertsteuerpflicht Schweiz
Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz entsteht grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000, unabhängig von der Rechtsform. Wer darunter bleibt, gilt als von der Steuerpflicht befreit und muss sich…
Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz entsteht grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100’000, unabhängig von der Rechtsform. Wer darunter bleibt, gilt als von der Steuerpflicht befreit und muss sich nicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren.
Wer wird mehrwertsteuerpflichtig?
| Situation | Mehrwertsteuerpflichtig? |
|---|---|
| Jahresumsatz unter CHF 100’000 | Nein, befreit |
| Jahresumsatz ab CHF 100’000 | Ja, Registrierung Pflicht |
| Freiwillige Unterstellung trotz kleinerem Umsatz | Möglich, auf Antrag |
Was hat das mit dem Impressum zu tun?
Direkt gehört die Mehrwertsteuerpflicht nicht ins Impressum. Indirekt schon: eine mehrwertsteuerpflichtige Organisation ist meist auch im Handelsregister eingetragen und hat eine UID-Nummer mit dem Zusatz “MWST”, dessen Angabe im Impressum üblich ist und Vertrauen schafft.
Praxisbeispiel: eine Fotografin knapp unter der Grenze
Eine selbstständige Fotografin mit Einzelunternehmen erzielt im vergangenen Jahr einen Umsatz von CHF 92’000. Sie bleibt damit unter der Grenze von CHF 100’000 und muss sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren. Weil ihr Wachstum stetig ist, plant sie bereits, ihre Buchhaltung im laufenden Jahr genauer zu beobachten, um den Zeitpunkt einer Pflichtregistrierung nicht zu verpassen.
Was, wenn die Grenze im Jahresverlauf überschritten wird?
Sobald absehbar ist, dass der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigen wird, muss sich das Unternehmen selbst bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden, die Behörde wird nicht von sich aus tätig. Wer die Anmeldung verpasst, kann rückwirkend zur Mehrwertsteuer verpflichtet werden.
Wie unterscheidet sich das von der Handelsregisterpflicht?
Die Grenze von CHF 100’000 gilt für ein Einzelunternehmen sowohl für die Mehrwertsteuerpflicht als auch für die Handelsregisterpflicht, beide Schwellen laufen in der Praxis meist parallel. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG besteht die Handelsregisterpflicht dagegen unabhängig vom Umsatz von Anfang an, während die Mehrwertsteuerpflicht trotzdem erst ab CHF 100’000 Umsatz greift.
Was bedeutet der Zusatz “MWST” konkret?
Steht auf einem Handelsregisterauszug oder im Impressum die UID-Nummer mit dem Zusatz “MWST”, zeigt das an, dass die Organisation aktiv im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist und auf ihren Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen muss. Fehlt der Zusatz, besteht zwar eine UID-Nummer, aber keine aktive Registrierung für die Mehrwertsteuer.
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