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Kollektivgesellschaft

Kurz gesagt

Die Kollektivgesellschaft ist eine Schweizer Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um unter gemeinsamer Firma ein Gewerbe zu betreiben. Grundlage sind Art. 552-593 OR.KernmerkmaleMerkmalKollektivgesellschaftMindestzahl GesellschafterZwei natürliche PersonenHaftungSolidarisch,…

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Gesetzliche Grundlage Art. 552-593 OR
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Gesellschafter Mindestens zwei natürliche Personen
Handelsregister? Immer eintragungspflichtig
Vorlesehilfe:

Die Kollektivgesellschaft ist eine Schweizer Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um unter gemeinsamer Firma ein Gewerbe zu betreiben. Grundlage sind Art. 552-593 OR.

Kernmerkmale

Merkmal Kollektivgesellschaft
Mindestzahl Gesellschafter Zwei natürliche Personen
Haftung Solidarisch, unbeschränkt, auch privat
Handelsregister Immer eintragungspflichtig
Eigene Rechtspersönlichkeit? Nein

Was bedeutet das fürs Impressum?

Weil eine Kollektivgesellschaft keine eigene juristische Person ist, sollten alle Gesellschafter mit vollem Namen genannt werden, nicht nur der Name der Firma. Details dazu findest du auf der Seite Impressum für eine Kollektivgesellschaft.

Unterschied zur einfachen Gesellschaft

Anders als die einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. OR muss eine Kollektivgesellschaft, die ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, immer im Handelsregister eingetragen werden und erhält dadurch eine UID-Nummer.

Praxisbeispiel: zwei Handwerker gründen eine Kollektivgesellschaft

Zwei selbstständige Schreiner schliessen sich zusammen, um gemeinsam eine Werkstatt zu führen und grössere Aufträge anzunehmen, die einer allein nicht stemmen könnte. Sie gründen eine Kollektivgesellschaft unter der Firma “Muster & Meier Schreinerei”. Im Impressum stehen beide Namen einzeln, “Peter Muster und Thomas Meier”, zusätzlich zur Firma, weil beide solidarisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Betriebs haften, auch mit ihrem Privatvermögen.

Was, wenn ein Gesellschafter austritt?

Scheidet einer der Gesellschafter aus, muss dies im Handelsregister nachgeführt werden, und das Impressum sollte im gleichen Zug angepasst werden. Bleibt am Ende nur noch eine Person übrig, wandelt sich die Kollektivgesellschaft in der Regel automatisch in ein Einzelunternehmen um, mit entsprechend veränderten Impressum-Angaben.

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Tipp. Prüfe bei einem Wechsel der Gesellschafter sofort, ob der Handelsregistereintrag und dein Impressum noch übereinstimmen.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu kollektivgesellschaft

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Wie viele Personen braucht eine Kollektivgesellschaft mindestens?
Mindestens zwei natürliche Personen, die sich zusammenschliessen, um unter gemeinsamer Firma ein Gewerbe zu betreiben.
Haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen?
Ja, alle Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt, auch mit ihrem privaten Vermögen. Das unterscheidet die Kollektivgesellschaft deutlich von einer GmbH oder AG.