- Meist beginnt es mit einer formlosen Abmahnung, nicht direkt mit einer Klage.
- Wer schnell nachbessert, vermeidet in der Regel weitere Schritte.
- Ignorierte Verstösse erhöhen das Risiko einer Unterlassungsklage deutlich.
Viele Website-Betreiber fragen sich, wie eine UWG-Beschwerde wegen eines fehlenden Impressums in der Praxis überhaupt abläuft. Das folgende, anonymisierte Beispiel zeigt einen typischen Ablauf von der ersten Auffälligkeit bis zur Lösung.
Ausgangslage
Ein kleiner Online-Shop namens “Deko Muster” verkauft handgefertigte Wohnaccessoires als Einzelunternehmen. Auf der Website findet sich zwar ein Kontaktformular, aber keine eigene Impressum-Seite mit Namen, Adresse und Rechtsform. Weder E-Mail noch Zustelladresse sind auffindbar.
Warum gerade Online-Shops häufiger betroffen sind
Online-Shops stehen im direkten Wettbewerb zueinander, oft in derselben Nische mit ähnlichen Produkten. Diese Nähe zur Konkurrenz erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein fehlendes Impressum überhaupt bemerkt wird, verglichen etwa mit einer reinen Informationswebsite ohne Verkaufsfunktion. Wer online verkauft, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob das eigene Impressum vollständig ist.
Schritt 1: ein Konkurrent oder Verband wird aufmerksam
Ein Mitbewerber oder ein Verband für lauteren Wettbewerb bemerkt das fehlende Impressum, oft im Rahmen einer routinemässigen Prüfung mehrerer Online-Shops derselben Branche.
Schritt 2: die formlose Abmahnung
In der Praxis folgt meist zuerst eine formlose Abmahnung: ein Schreiben, das auf den Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG hinweist und eine Frist zur Nachbesserung setzt, häufig zwei bis vier Wochen. Neben dem Hinweis auf den Verstoss enthält eine solche Abmahnung meist eine kurze Fristsetzung und die Aufforderung, die fehlenden Angaben zu ergänzen, sowie häufig eine Bitte um schriftliche Bestätigung der Nachbesserung. Eine Kostenforderung ist bei einer ersten, formlosen Abmahnung in der Schweiz seltener als bei vergleichbaren Verfahren in Deutschland.
Schritt 3: reagieren oder ignorieren
Reagiert “Deko Muster” innerhalb der Frist und ergänzt eine vollständige Impressum-Seite mit Zustelladresse, echtem Namen und E-Mail, ist die Angelegenheit in den allermeisten Fällen damit erledigt.
Was, wenn die Nachbesserung unvollständig bleibt?
Manchmal wird zwar reagiert, aber nur teilweise: etwa eine E-Mail-Adresse ergänzt, während Name oder Adresse weiterhin fehlen. In diesem Fall bleibt der Grundverstoss bestehen, und eine erneute, deutlichere Aufforderung oder sogar die Einleitung rechtlicher Schritte wird wahrscheinlicher. Eine vollständige Korrektur in einem Schritt ist deshalb sinnvoller als mehrere kleine Nachbesserungen.
Schritt 4: was passiert bei Ignorieren?
Bleibt eine Reaktion aus, kann der Fall eskalieren: eine Unterlassungsklage vor dem zuständigen Zivilgericht ist möglich, mit dem Ziel, den Verstoss gerichtlich zu untersagen. Details zu den möglichen Rechtsfolgen findest du im Begriff UWG-Klage und Rechtsfolgen.
Was hätte “Deko Muster” von Anfang an anders machen können?
Ein vollständiges Impressum kostet bei der Ersteinrichtung der Website wenige Minuten, deutlich weniger Aufwand als das Beantworten einer Abmahnung unter Zeitdruck. Wer den Generator bereits beim Start der Website nutzt, statt das Impressum “für später” aufzuschieben, vermeidet dieses Szenario in aller Regel vollständig. Gerade bei einem Online-Shop lohnt es sich, das Impressum bereits vor dem ersten Verkauf zu veröffentlichen, statt es erst nachträglich zu ergänzen, wenn die Website bereits Besucherinnen und Besucher hat.
Ergebnis und Lehre daraus
Die überwiegende Mehrheit solcher Fälle endet bereits nach der ersten Nachbesserung. Der eigentliche Aufwand liegt also nicht in einer möglichen Klage, sondern darin, das Impressum von Anfang an vollständig zu halten und so eine Beschwerde gar nicht erst auszulösen.