Mindestkapital GmbH und AG
Das Mindestkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag, den eine Kapitalgesellschaft bei der Gründung mindestens aufbringen muss. Für die GmbH und die AG gelten unterschiedliche Beträge, geregelt in Art. 773 OR…
Das Mindestkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag, den eine Kapitalgesellschaft bei der Gründung mindestens aufbringen muss. Für die GmbH und die AG gelten unterschiedliche Beträge, geregelt in Art. 773 OR (GmbH) und Art. 621 OR (AG).
Die Beträge im Vergleich
| Merkmal | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Stammkapital | Aktienkapital |
| Mindestbetrag | CHF 20’000 | CHF 100’000 |
| Einzahlung bei Gründung | Vollständig (100 %) | Mindestens CHF 50’000 bzw. 20 % je Aktie |
| Gesetzliche Grundlage | Art. 773 OR | Art. 621 und 632 OR |
Praxisbeispiel: Wahl zwischen GmbH und AG
Ein Startup mit zwei Gründerinnen plant, in den ersten Jahren mit begrenztem Kapital zu arbeiten. Mit CHF 20’000 Stammkapital ist eine GmbH schneller realisierbar als eine AG mit ihren CHF 100’000 Aktienkapital. Erst wenn später zusätzliche Investoren einsteigen und grössere Kapitalrunden geplant sind, wird eine Umwandlung in eine AG häufig sinnvoll.
Was, wenn das Kapital nicht in bar eingebracht wird?
Sowohl bei der GmbH als auch bei der AG kann das Kapital ganz oder teilweise als Sacheinlage eingebracht werden, etwa in Form von Maschinen, Patenten oder eines bereits laufenden Geschäftsbetriebs. Eine solche Sacheinlage muss bei der Gründung besonders sorgfältig bewertet und dokumentiert werden, damit das im Handelsregister eingetragene Kapital korrekt ist.
Warum ist das für das Impressum relevant?
Direkt gehört das Kapital nicht ins Impressum. Indirekt ist es trotzdem relevant: weil sowohl GmbH als auch AG durch das Mindestkapital immer im Handelsregister eingetragen sind, haben beide automatisch eine UID-Nummer, deren Angabe im Impressum üblich ist.
Was, wenn das Kapital später sinkt?
Sinkt das Eigenkapital deutlich unter das ursprüngliche Stamm- oder Aktienkapital, etwa durch Verluste, kann eine Kapitalherabsetzung oder Sanierungsmassnahme nötig werden. Für das Impressum selbst ändert sich dadurch nichts, solange Firma und Rechtsform gleich bleiben.
Unterschied zur Einzelunternehmung
Ein Einzelunternehmen kennt kein gesetzliches Mindestkapital. Genau das ist einer der Hauptgründe, warum viele Gründerinnen und Gründer zunächst als Einzelunternehmen starten und erst später zu einer GmbH wechseln.
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