- Jede Sprachversion braucht ein vollständiges, erreichbares Impressum.
- Inhaltlich müssen die Angaben in allen Sprachen identisch sein.
- Eine reine Übersetzung ohne Aktualisierung führt schnell zu Widersprüchen.
Die Schweiz kennt vier Landessprachen, und viele Unternehmen betreiben ihre Website deshalb auf Deutsch, Französisch und teils Italienisch parallel. Das wirft eine praktische Frage auf: reicht ein Impressum für alle Sprachversionen, oder braucht jede Version ihr eigenes?
Der Grundsatz: jede Sprachversion braucht ein Impressum
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt eine klare Identifikation für jeden geschäftlichen Auftritt. Eine französischsprachige Version deiner Website ist ein eigenständiger Auftritt gegenüber französischsprachigen Besucherinnen und Besuchern und braucht deshalb ein ebenso vollständiges Impressum wie die deutsche Version, nicht bloss einen Hinweis “siehe deutsche Seite”.
Müssen die Inhalte in jeder Sprache identisch sein?
Inhaltlich ja: Name oder Firma, Sitz, Kontakt, Handelsregister- und UID-Nummer bleiben in jeder Sprache dieselben, es ändert sich lediglich die Formulierung drumherum, etwa “Firma” versus “Raison sociale” versus “Ragione sociale”. Wichtig ist, dass keine Sprachversion veraltete oder abweichende Angaben zeigt.
Praxisbeispiel: eine GmbH mit DE- und FR-Version
Eine GmbH mit Sitz in Freiburg betreibt ihre Website zweisprachig, Deutsch und Französisch. Bei einer Sitzverlegung innerhalb des Kantons wird zunächst nur die deutsche Impressum-Seite aktualisiert, die französische Version bleibt mit der alten Adresse online. Für französischsprachige Kundinnen und Kunden erscheint damit ein veraltetes Impressum, obwohl die deutsche Version bereits korrekt ist. Solche Lücken entstehen schnell, wenn Übersetzungen nicht Teil des regulären Aktualisierungsprozesses sind.
Wie vermeidest du solche Lücken?
Am zuverlässigsten ist eine einzige Quelle für die Rohdaten deines Impressums, etwa dein aktueller Handelsregisterauszug, aus der alle Sprachversionen abgeleitet werden. Aktualisierst du eine Version, prüfst du im gleichen Arbeitsschritt automatisch auch die anderen, statt sie getrennt zu verwalten.
Was, wenn eine Sprachversion nur teilweise übersetzt ist?
Bietest du eine Seite nur in reduzierter Form in einer zweiten Sprache an, etwa nur die wichtigsten Produktseiten, sollte trotzdem mindestens ein Link zum vollständigen Impressum in der jeweiligen Sprache oder notfalls in der Hauptsprache vorhanden sein. Ein komplett fehlendes Impressum in einer angebotenen Sprachversion ist die riskanteste Variante.
Häufige Fragen
Reicht es, für alle Sprachen auf eine einzige deutsche Impressum-Seite zu verlinken?
Rechtlich vertretbar, aber aus Nutzersicht suboptimal: besser ist eine übersetzte Impressum-Seite pro Sprache mit identischem Inhalt, damit auch französisch- oder italienischsprachige Besucher die Angaben direkt verstehen.
Muss ich für jede Sprache eine eigene Adresse angeben?
Nein, es geht um dieselbe Adresse in unterschiedlichen Sprachversionen deiner Website, nicht um unterschiedliche Adressen.
Was, wenn ich meine Website später um Englisch erweitere?
Dann gilt derselbe Grundsatz: auch die englische Version braucht ein vollständiges, inhaltlich identisches Impressum, nicht nur einen Verweis auf die deutsche Seite.
Wie stelle ich sicher, dass alle Sprachversionen wirklich synchron bleiben?
Am zuverlässigsten mit dem Generator: erzeugst du dort ein aktualisiertes Impressum, überträgst du dieselben Grunddaten anschliessend in jede Sprachversion, statt sie einzeln von Hand nachzuführen. So bleibt der Kern der Angaben, Name, Sitz und Registernummer, in allen Sprachen konsistent.