- Ohne Handelsregistereintrag gibt es in der Regel auch keine UID-Nummer.
- GmbH und AG sind immer eingetragen, die UID-Nummer ist bei ihnen deshalb praktisch immer Pflicht.
- Beim Einzelunternehmen hängt es vom Jahresumsatz ab.
“Brauche ich die UID-Nummer im Impressum oder nicht?” ist eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen. Die Antwort hängt direkt von deiner Rechtsform und deinem Handelsregistereintrag ab, nicht von einer allgemeinen Pflicht für alle Websites.
Der Grundsatz: keine Eintragung, meist keine UID-Nummer
Eine UID-Nummer wird automatisch vergeben, sobald eine Organisation ins Handelsregister eingetragen wird. Ohne Eintrag existiert in der Regel auch keine UID-Nummer, die du angeben könntest. Umgekehrt gilt auch: du kannst keine UID-Nummer separat beantragen, ohne gleichzeitig eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen, die beiden Schritte gehören untrennbar zusammen.
Praxisbeispiel: zwei ähnliche GmbH mit unterschiedlicher UID-Angabe
Zwei GmbH bieten dieselbe Dienstleistung an. Die erste nennt im Impressum ihre vollständige UID-Nummer inklusive Zusatz “MWST”, die zweite lässt das Feld komplett weg, obwohl sie im Handelsregister eingetragen ist. Für Besucherinnen und Besucher wirkt die erste Website vollständiger und vertrauenswürdiger, selbst wenn beide Unternehmen rechtlich denselben Status haben. Das fehlende Feld bei der zweiten GmbH ist damit kein juristisch neutraler Unterschied, sondern eine unvollständige Identifikation.
GmbH und AG: praktisch immer Pflicht
Eine GmbH und eine AG sind als Kapitalgesellschaften immer im Handelsregister eingetragen, unabhängig vom Mindestkapital, das bei der Gründung eingebracht werden muss. Für beide Rechtsformen ist die Angabe der UID-Nummer im Impressum deshalb praktisch immer Pflicht, weil sie ohnehin vorliegt.
Einzelunternehmen: abhängig vom Umsatz
Bei einem Einzelunternehmen wird die Eintragung erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht. Darunter bleibt sie freiwillig. Ohne Eintrag gibt es keine UID-Nummer, und das Feld bleibt im Impressum einfach leer, das ist normal und kein Fehler.
Kollektivgesellschaft und Verein: unterschiedlich geregelt
Eine Kollektivgesellschaft ist unabhängig vom Umsatz immer eintragungspflichtig und hat deshalb immer eine UID-Nummer. Ein Verein dagegen nur, wenn er ein kaufmännisches Gewerbe betreibt; ein kleiner, rein ideeller Verein bleibt meist ohne Eintrag und ohne UID-Nummer. Wächst ein zunächst rein ideeller Verein später in einen regelmässigen, gewinnorientierten Betrieb hinein, etwa durch einen wachsenden Fanartikel-Shop, lohnt sich eine erneute Prüfung der Eintragungspflicht.
Was, wenn die UID-Nummer trotz Pflicht fehlt?
Fehlt bei einer eingetragenen GmbH oder AG die UID-Nummer im Impressum, obwohl sie vorliegt, ist die Identifikation unvollständig im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Das ist zwar meist kein schwerwiegender Verstoss, kann aber ebenso wie andere fehlende Angaben zu einer Abmahnung führen. Wie ein solcher Ablauf typischerweise aussieht, zeigt der Beitrag eine UWG-Beschwerde wegen fehlendem Impressum.
Was, wenn ich unsicher bin, ob ich eine UID-Nummer habe?
Am schnellsten prüfst du das über zefix.ch, das zentrale Firmenregister. Findest du dort keinen Eintrag zu deiner Organisation, hast du auch keine UID-Nummer und musst dieses Feld nicht ausfüllen. Taucht dort hingegen ein Eintrag auf, notiere dir die vollständige Nummer inklusive eines allfälligen Zusatzes “MWST” direkt aus dem Handelsregisterauszug, statt sie aus dem Gedächtnis oder einem alten Dokument zu übernehmen.
Fazit
“UID-Nummer Pflicht” heisst in der Praxis: Pflicht zur Angabe, wenn vorhanden, aber keine Pflicht, eine zu beantragen, nur um sie ins Impressum schreiben zu können. Der Generator zeigt dir automatisch, ob das Feld für deine Rechtsform relevant ist.