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Kurz zusammengefasst:

  • Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die DSGVO gilt nicht automatisch.
  • Das TMG ist deutsches Recht und in der Schweiz irrelevant.
  • Richtig sind revDSG für Datenschutz und UWG/OR für das Impressum.

Kopierst du ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung von einer deutschen Website, landest du fast automatisch bei Begriffen wie “TMG” oder “DSGVO”. Für eine Schweizer Website ist das aus mehreren Gründen problematisch.

Warum das TMG nicht gilt

Das Telemediengesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Es hat für Schweizer Websites keine rechtliche Wirkung. Die relevante Schweizer Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG.

Warum die DSGVO nicht automatisch gilt

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, daher gilt die DSGVO nicht automatisch für ein Schweizer Unternehmen. Massgeblich ist das revDSG, seit 1. September 2023 in Kraft.

Wann kann die DSGVO trotzdem relevant sein?

Bedienst du gezielt auch Personen mit Wohnsitz in der EU, etwa mit gezieltem Marketing oder Lieferungen dorthin, kann die DSGVO zusätzlich anwendbar sein. Für die meisten rein Schweizer Website-Betreiber ist das aber die Ausnahme, nicht die Regel.

Was wirkt für Besucher unprofessionell?

Eine Website, die “gemäss §5 TMG” oder “im Sinne der DSGVO” formuliert, obwohl kein Deutschland- oder EU-Bezug besteht, wirkt für aufmerksame Besucher wie eine schlecht angepasste Kopiervorlage.

Was ist die richtige Alternative?

Verwende konsequent UWG und OR für das Impressum und revDSG für die Datenschutzerklärung. Unser Generator und unsere Wissensdatenbank bauen ausschliesslich darauf auf.