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Kurz zusammengefasst:

  • Der Vorstand sollte namentlich erscheinen, nicht als Sammelbegriff.
  • Handelsregister nur bei kaufmännischem Betrieb Pflicht.
  • Auch gemeinnützige Vereine sollten sich klar identifizieren.

Ein Sportverein mit eigenem Online-Shop für Fanartikel steht vor der Frage: was genau gehört ins Impressum? Dieses Beispiel zeigt den Weg von der Ausgangslage zum fertigen Text.

Ausgangslage

Der “Sportclub Musterberg” betreibt eine Website mit Vereinsinformationen und einem kleinen Shop für Fanartikel. Der Verein ist nicht im Handelsregister eingetragen.

Schritt 1: Vereinsname und Sitz

Der vollständige Vereinsname laut Statuten und der Sitz des Vereins bilden die Grundlage, siehe auch Impressum für einen Verein.

Schritt 2: Vorstand namentlich nennen

Statt “Der Vorstand” stehen im Impressum die konkreten Namen der laut Statuten vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, etwa Präsidium und Kassenwart.

Schritt 3: Handelsregister prüfen

Weil der Verein nicht kaufmännisch geführt wird, bleibt das Feld für die Handelsregisternummer leer. Würde der Shop grösser und regelmässig gewinnorientiert betrieben, wäre eine Eintragung zu prüfen.

Schritt 4: Kontakt ergänzen

Eine funktionierende E-Mail-Adresse, idealerweise eine allgemeine Vereinsadresse statt einer privaten, rundet das Impressum ab.

Ergebnis

Ein vollständiges, wenn auch schlankes Impressum, das zur tatsächlichen Grösse und Struktur des Vereins passt. Mit dem Generator lässt sich dieses Beispiel in wenigen Minuten nachbauen.

Was, wenn der Verein wächst?

Verkauft der “Sportclub Musterberg” später deutlich mehr Fanartikel und betreibt den Shop regelmässig und gewinnorientiert, kippt die Einschätzung: aus einem rein ideellen Nebenzweck wird ein kaufmännisch geführter Betrieb. Ab diesem Punkt lohnt sich eine Prüfung, ob eine freiwillige oder sogar Pflicht-Eintragung ins Handelsregister sinnvoll wird, mit den entsprechenden Folgen für Impressum und UID-Nummer.

Was, wenn der Verein auch auf Social Media aktiv ist?

Postet der “Sportclub Musterberg” seine Fanartikel zusätzlich auf Instagram, gilt dieselbe Identifikationspflicht wie auf der Website. Ein kurzer Link im Bio-Feld zur vollständigen Impressum-Seite genügt, mehr dazu im Beitrag Impressum auf Social Media.

Häufige Fragen

Muss ein kleiner Hobbyverein überhaupt ein Impressum haben?

Sobald der Verein online im geschäftlichen Verkehr auftritt, etwa mit einem Shop oder bezahlten Mitgliedschaften, gilt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG genauso wie für ein Unternehmen. Eine reine Informationsseite ohne jeden geschäftlichen Bezug ist der Grenzfall, bei dem ein vollständiges Impressum trotzdem empfehlenswert bleibt.

Reicht eine allgemeine Vereinsadresse, etwa beim Präsidenten zuhause?

Ja, solange dort tatsächlich Post zugestellt werden kann. Wichtig ist eine echte, erreichbare Zustelladresse, kein reines Postfach.

Was, wenn sich der Vorstand jährlich neu zusammensetzt?

Dann sollte das Impressum nach jeder Generalversammlung mit neuem Vorstand zeitnah aktualisiert werden, damit die genannten Namen mit der tatsächlichen Vertretungsberechtigung übereinstimmen.

Braucht ein Verein zusätzlich eine Datenschutzerklärung?

In der Regel ja, sobald eine Mitgliederdatenbank oder ein Kontaktformular Personendaten verarbeitet. Das Impressum allein deckt diese Informationspflicht nach revDSG nicht ab.

Wer trägt die Verantwortung, wenn Angaben veralten?

Formal der amtierende Vorstand als vertretungsberechtigtes Organ, unabhängig davon, wer die Website technisch pflegt. Deshalb lohnt sich eine klare interne Zuständigkeit für die jährliche Kontrolle.