- Die EU-ODR-Pflicht galt nur für EU-Mitgliedstaaten.
- Die Schweiz war davon nie betroffen.
- Die Plattform selbst wurde 2025 ohnehin abgeschaltet.
Wer sich beim Erstellen eines Impressums an deutschen Vorlagen orientiert, stösst fast immer auf einen Verweis zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform. Für eine Schweizer Website ist dieser Punkt schlicht nicht relevant.
Was war die EU-ODR-Plattform?
Eine von der Europäischen Kommission betriebene Plattform, über die Verbraucher und Online-Händler innerhalb der EU Streitigkeiten aussergerichtlich klären konnten. Sie basierte auf einer EU-Verordnung.
Warum betraf das die Schweiz nie?
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. EU-Verordnungen gelten nicht automatisch für Schweizer Unternehmen, auch dann nicht, wenn sie online mit EU-Kundschaft Geschäfte machen. Ein Verweis auf die Plattform war für Schweizer Websites nie eine gesetzliche Pflicht.
Was gilt stattdessen in der Schweiz?
Massgeblich bleibt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG für die Identifikationspflicht. Eine eigene Streitschlichtungspflicht wie in der EU kennt das Schweizer Recht für Online-Shops in dieser Form nicht.
Was, wenn ich trotzdem EU-Kunden bediene?
Manche Schweizer Unternehmen verlinken freiwillig auf Schlichtungsstellen, um EU-Kunden entgegenzukommen. Verpflichtend ist das nicht, und seit die Plattform selbst abgeschaltet wurde, ist ein Link dorthin ohnehin nicht mehr sinnvoll.
Praxisbeispiel: ein Schweizer Online-Shop mit deutschem Muster
Ein Online-Shop für Schweizer Uhren-Accessoires startet mit einer Vorlage, die ursprünglich für einen deutschen Shop geschrieben wurde. Im Impressum steht folgerichtig ein Verweis auf die “OS-Plattform der EU-Kommission” samt Link. Weil der Shop ausschliesslich Schweizer Kundschaft beliefert, gehört dieser Absatz dort nicht hin und wird bei der nächsten Überarbeitung ersatzlos gestrichen, ohne dass dafür etwas Neues eingefügt werden muss.
Was solltest du jetzt tun?
Prüfe dein bestehendes Impressum auf einen Verweis zur EU-ODR-Plattform und entferne ihn, falls vorhanden. Nutze stattdessen unseren Generator, der diesen Abschnitt von Anfang an konsequent weglässt.
Welche anderen deutschen Besonderheiten gehören ebenfalls nicht ins Schweizer Impressum?
Neben dem EU-ODR-Link tauchen häufig auch Verweise auf das deutsche §5 TMG oder die EU-DSGVO auf, obwohl beide für eine Schweizer Website nicht massgeblich sind. Eine Übersicht der häufigsten Übernahmefehler aus deutschen Vorlagen findest du im Beitrag Die häufigsten Fehler im Schweizer Impressum. Wer sein Impressum einmal konsequent auf Schweizer Grundlagen umstellt, muss diesen Schritt in aller Regel nicht wiederholen.
Häufige Fragen
Brauche ich stattdessen einen anderen Streitbeilegungshinweis?
Nein, das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Online-Shops keine vergleichbare gesetzliche Pflicht zu einem Streitbeilegungshinweis im Impressum.
Gilt das auch für Shops mit .de- oder .com-Domain?
Ja. Massgeblich ist nicht die Domain-Endung, sondern der tatsächliche Sitz und Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Ein Schweizer Unternehmen mit .com-Domain bleibt Schweizer Recht unterstellt.
Was ist, wenn ich unsicher bin, ob ein Absatz noch aktuell ist?
Vergleiche deinen bestehenden Text mit dem Ergebnis aus unserem Generator; Abweichungen wie ein EU-ODR-Verweis fallen dabei schnell auf.
Muss ich meine Kundschaft über den entfernten Verweis informieren?
Nein, das Entfernen eines nicht mehr zutreffenden Absatzes braucht keine gesonderte Mitteilung. Es ist eine reine Korrektur, kein inhaltlicher Rechtsverzicht gegenüber Kundinnen und Kunden, und sie fällt in der Praxis kaum jemandem auf.