Die meisten fehlerhaften Schweizer Impressen haben eine gemeinsame Ursache: sie wurden aus einer deutschen oder generischen Vorlage kopiert, ohne die Unterschiede zu prüfen. Diese Liste zeigt die häufigsten Stolperfallen.

Fehler 1: TMG-Sprache übernommen

Formulierungen wie “gemäss §5 TMG” gehören nicht in ein Schweizer Impressum. Massgeblich ist Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG, ein völlig anderes Rechtssystem.

Diese Pflicht gilt nur für EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist keines, daher gehört dieser Link auch bei Online-Shops nicht ins Impressum.

Fehler 3: USt-IdNr. statt UID-Nummer

Schweizer Unternehmen führen eine UID-Nummer im Format CHE-xxx.xxx.xxx, keine deutsche USt-IdNr.

Fehler 4: DSGVO statt revDSG erwähnt

Für ein Schweizer Unternehmen ist primär das revDSG massgeblich, nicht die EU-DSGVO. Details dazu im Begriff revDSG.

Fehler 5: Postfach als Adresse

Ein reines Postfach genügt nicht. Erforderlich ist eine echte Zustelladresse.

Fehler 6: Nur der Fantasiename, kein echter Name

Gerade bei einem Einzelunternehmen taucht häufig ein Fantasiename wie “Bergblick Fotografie” oder “Alpin Coaching” auf, ohne dass irgendwo der echte Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers steht. Ein Fantasiename darf zusätzlich erscheinen, ersetzt aber nie die Identifikation der natürlichen Person dahinter. Beispiel: “Bergblick Fotografie, Anna Muster, Musterstrasse 1, 8000 Zürich” ist vollständig, “Bergblick Fotografie” allein ist es nicht.

Fehler 7: Veraltete Angaben nach einem Sitzwechsel

Zieht ein Unternehmen in einen anderen Kanton um oder ändert sich die Zeichnungsberechtigung im Handelsregister, wird das Impressum oft erst Wochen oder Monate später angepasst, manchmal gar nicht. Ein veralteter Sitz oder eine nicht mehr zutreffende Registernummer wirkt schnell nachlässig und kann im Zweifel als unvollständige Identifikation gewertet werden.

Fehler 8: Impressum nur auf einer Sprachversion

Betreibst du deine Website mehrsprachig, etwa Deutsch und Französisch, braucht jede Sprachversion ein eigenes, vollständiges Impressum. Ein Verweis “siehe deutsche Seite” auf der französischen Version reicht nicht aus, mehr dazu im Beitrag Impressum auf mehrsprachigen Websites.

Wie vermeidest du diese Fehler?

Nutze konsequent Schweizer Quellen und Begriffe, oder erstelle dein Impressum direkt mit unserem Generator, der ausschliesslich Schweizer Praxis abbildet.

Häufige Fragen

Reicht es, ein deutsches Muster-Impressum leicht anzupassen?

Nein. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich zu stark, insbesondere UWG statt TMG und revDSG statt DSGVO. Eine leicht angepasste deutsche Vorlage übernimmt fast immer falsche Begriffe und wirkt für aufmerksame Besucher unprofessionell.

Wie oft sollte ich mein Impressum auf solche Fehler prüfen?

Einmal jährlich genügt in den meisten Fällen, zusätzlich sofort nach jeder Änderung von Sitz, Vertretung oder Handelsregistereintrag.

Was ist der häufigste Einzelfehler in der Praxis?

Meistens ist es die unveränderte Übernahme deutscher Vorlagen, insbesondere die TMG-Sprache und der EU-ODR-Link, gefolgt vom fehlenden echten Namen bei Einzelunternehmen.

Kann ein einzelner Fehler bereits zu einer Abmahnung führen?

Ja, grundsätzlich reicht bereits ein fehlender Pflichtbestandteil, etwa eine fehlende Zustelladresse. In der Praxis beginnt es aber fast immer mit einer formlosen Aufforderung zur Nachbesserung, nicht direkt mit einer Klage. Wer zügig und vollständig nachbessert, hat damit in aller Regel bereits die grösste Hürde genommen.