- Die Rechtsform bestimmt die üblichen Angaben, nicht die Branche.
- Kapitalgesellschaften brauchen ein Handelsregister, ein kleines Einzelunternehmen meist nicht.
- Bei Unsicherheit hilft der Generator mit der passenden Feldauswahl.
Viele Website-Betreiber suchen ein “Impressum für Blogs” oder “Impressum für Vereine”. Das ist der falsche Ausgangspunkt: Entscheidend ist nicht die Branche deiner Website, sondern deine Rechtsform.
Warum die Rechtsform zählt, nicht die Branche
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG knüpft die üblichen Angaben an rechtliche Merkmale: Gibt es einen Handelsregistereintrag? Wer vertritt die Organisation nach aussen? Ein Blog und ein Vereinsauftritt, beide als GmbH betrieben, haben deshalb identische Grundangaben.
Die fünf Schweizer Rechtsformen im Überblick
| Rechtsform | Besonderheit |
|---|---|
| Einzelunternehmen | Echter Name statt Fantasiename üblich |
| Kollektivgesellschaft | Alle Gesellschafter einzeln nennen |
| GmbH | Handelsregister und Geschäftsführung üblich |
| AG | Handelsregister und zeichnungsberechtigte Personen |
| Verein | Vertretungsberechtigter Vorstand nach Statuten |
Was, wenn ich unsicher bin?
Wähle im Generator zunächst deine tatsächliche Rechtsform. Er zeigt dir danach nur die für diese Rechtsform relevanten Felder, statt dich mit allen theoretisch möglichen Angaben zu überfordern.
Was, wenn sich meine Rechtsform später ändert?
Wechselst du zum Beispiel von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH, ändern sich damit auch die üblichen Impressum-Angaben grundlegend. Aktualisiere in diesem Fall dein Impressum vollständig, nicht nur den Namen.
Praxisbeispiel: derselbe Online-Shop, zwei Rechtsformen
Ein kleiner Online-Shop für handgemachte Keramik startet als Einzelunternehmen der Inhaberin Maria Muster. Ihr Impressum nennt ihren vollen Namen, ihre Zustelladresse und ihre E-Mail-Adresse, ohne Handelsregisternummer, weil ihr Umsatz unter CHF 100’000 liegt. Zwei Jahre später wächst der Shop deutlich, und Maria gründet eine GmbH. Ihr Impressum ändert sich dadurch grundlegend: neu stehen die Firma “Muster Keramik GmbH”, die Handelsregisternummer, die UID-Nummer und die eingetragene Geschäftsführung im Text, während der reine Verweis auf “Maria Muster” allein nicht mehr ausreicht.
Was, wenn zwei Personen gemeinsam, aber ohne feste Rechtsform starten?
Arbeiten zwei oder mehr Personen bereits gemeinsam an einem Projekt, ohne sich formell für eine Rechtsform entschieden zu haben, entsteht rechtlich oft bereits eine einfache Gesellschaft. Für das Impressum bedeutet das: alle beteiligten Personen sollten einzeln mit vollem Namen genannt werden, ähnlich wie bei einer Kollektivgesellschaft, nur ohne Registernummer und UID-Nummer.
Häufige Fragen
Kann ich für dieselbe Website zwei Rechtsformen gleichzeitig angeben?
Nein. Eine Website wird zu einem bestimmten Zeitpunkt immer von genau einer Rechtsform betrieben. Betreibst du mehrere Geschäftsbereiche unter unterschiedlichen Rechtsformen, brauchst du für jeden Bereich ein eigenes, klar zugeordnetes Impressum.
Was, wenn ich als Privatperson nur einen Blog ohne Verkauf betreibe?
Ohne geschäftlichen Auftritt im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG ist ein Impressum in dieser strengen Form meist nicht zwingend. Sobald Werbung, Affiliate-Links oder ein Shop dazukommen, ändert sich das jedoch schnell, und ein vollständiges Impressum ist ratsam.
Wie lange dauert die Umstellung des Impressums bei einem Rechtsformwechsel?
Mit dem Generator meist nur wenige Minuten, sobald der neue Handelsregisterauszug vorliegt.
Wo finde ich Details zu meiner konkreten Rechtsform?
Auf der Übersichtsseite nach Rechtsform findest du zu jeder der fünf Rechtsformen eine eigene, ausführliche Seite mit den jeweils üblichen Angaben.