- Jeder Kanton führt sein eigenes Handelsregisteramt.
- Zefix führt alle kantonalen Einträge zentral zusammen.
- Die UID-Nummer bleibt bei einem Kantonswechsel unverändert, der Sitz bestimmt die Zuständigkeit.
Das Handelsregister klingt nach einer einheitlichen, landesweiten Institution. Tatsächlich ist es kantonal organisiert: 26 kantonale Handelsregisterämter, die nach denselben bundesrechtlichen Regeln arbeiten, sich in Zuständigkeit, Tempo und Gebühren aber unterscheiden.
Warum ist das Handelsregister kantonal organisiert?
Die Grundlage bildet Art. 927 ff. OR, also Bundesrecht. Die Führung des Registers liegt trotzdem bei den Kantonen: jeder Kanton betreibt sein eigenes Handelsregisteramt, meist angesiedelt beim jeweiligen Volkswirtschafts- oder Justizdepartement.
Was bestimmt, welcher Kanton zuständig ist?
Massgeblich ist der Sitz deines Unternehmens. Ziehst du in einen anderen Kanton um, wechselt automatisch auch die Zuständigkeit, und der Eintrag wird ins neue kantonale Register überführt. Der alte Eintrag wird dabei gelöscht, nicht einfach kopiert.
Was, wenn ich in mehreren Kantonen tätig bin?
Betreibst du zusätzlich eine Zweigniederlassung in einem anderen Kanton, wird diese im Handelsregister des jeweiligen Kantons zusätzlich eingetragen, mit einem Verweis auf den Hauptsitz. Für dein Impressum ändert das meist wenig: massgeblich bleibt in der Regel der Hauptsitz, die Zweigniederlassung kann aber als zusätzliche Kontaktadresse sinnvoll sein, insbesondere wenn Kundinnen und Kunden dort tatsächlich empfangen werden.
Praxisbeispiel: Sitzverlegung von Zürich nach Zug
Eine GmbH mit Sitz in Zürich verlegt ihren Sitz nach Zug, etwa aus steuerlichen Gründen. Der Handelsregistereintrag wird dabei vom Zürcher ins Zuger Handelsregisteramt überführt, das kantonale Kürzel in der Registernummer ändert sich entsprechend. Wer nach der Verlegung vergisst, das eigene Impressum anzupassen, führt weiterhin den alten Zürcher Sitz, was schnell veraltet wirkt und im Zweifel sogar als unvollständige Identifikation gewertet werden kann.
Was unterscheidet sich konkret zwischen den Kantonen?
| Merkmal | Was variiert |
|---|---|
| Bearbeitungsdauer | Teilweise wenige Tage, teilweise mehrere Wochen |
| Gebühren | Kantonal unterschiedlich, meist einige hundert Franken |
| Online-Dienste | Nicht jeder Kanton bietet dieselbe digitale Anmeldung |
| Publikationssprache | Je nach Kanton Deutsch, Französisch oder Italienisch |
Was bleibt trotzdem einheitlich?
Die UID-Nummer selbst wird zentral vom Bundesamt für Statistik vergeben und bleibt bei einem Kantonswechsel unverändert. Auch die Grundregeln, was ins Register eingetragen werden muss, etwa die zeichnungsberechtigten Personen, gelten schweizweit gleich, unabhängig vom Kanton. Die kantonalen Unterschiede betreffen vor allem Verfahren und Tempo, nicht den Inhalt: welche Angaben eingetragen werden müssen, etwa Firma, Sitz, Zweck und zeichnungsberechtigte Personen, ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Ein Handelsregisterauszug aus Genf und einer aus St. Gallen enthalten deshalb dieselben Kategorien von Angaben, auch wenn die Publikationssprache unterschiedlich ist.
Zefix als zentraler Zugang
Trotz kantonaler Führung findest du alle Einträge zentral über zefix.ch, das zentrale Firmenregister des Bundes, das die einzelnen kantonalen Register durchsuchbar zusammenführt. Für dein Impressum reicht damit meist ein einziger Blick auf Zefix, unabhängig davon, in welchem Kanton dein Unternehmen eingetragen ist.
Was heisst das für dein Impressum?
Für dein Impressum zählt letztlich nur das Ergebnis: Firma, Sitz, Handelsregisternummer und UID-Nummer, so wie sie im massgeblichen kantonalen Register stehen. Bei einem Sitzwechsel solltest du dein Impressum zeitnah an den neuen Kanton und die neue Registernummer anpassen, am einfachsten mit dem Generator. Warte damit nicht bis zur nächsten grösseren Aktualisierung deiner Website: ein Impressum mit veraltetem Sitz oder einer nicht mehr gültigen Registernummer wirkt schnell nachlässig, selbst wenn der Fehler nur auf einer verpassten Anpassung beruht. Ein kurzer jährlicher Abgleich zwischen deinem Zefix-Eintrag und deinem Impressum genügt in aller Regel, um solche Lücken frühzeitig zu erkennen.